Ohrenkorrektur
Ohrenkorrektur - bereits vor der Einschulung möglich
Abstehende Ohren gehören zu den häufigsten Fehlbildungen. In den meisten Fällen sind abstehende Ohren durch eine angeborene Verformung des Knorpels bedingt. Die Folge ist ein unregelmässiges und asymetrisches Wachstum. Die erforderliche Ohrenkorrektur als ambulante Operation dauert etwa 90 Minuten. Bei der Ohrenkorrektur muss der Ohrknorpel neu geformt und in seiner neuen Form fixiert werden. Mit einem verdeckten Schnitt innerhalb des Ohrmuschelrandes wird der Knorpel freigelegt und ausgedünnt, bis er sich in die gewünschte Form legen lässt. Falls erforderlich wird mit einem zusätzlichen Schnitt an der Rückseite der Ohrmuschel eine weitere Verkleinerung vorgenommen.
Wann sollte eine Ohrkorrektur vorgenommen werden?
Fehlbildungen des äußeren Ohres können zu erheblichen psychischen Störungen führen.
In den meisten Fällen handelt es sich um abstehende Ohren. Es finden sich aber auch Fehlbildungen, die in einer mangelnden Faltung der Ohrmuschel bzw. Deformationen der verschiedenen Ohrabschnitte bestehen. Bei abstehenden Ohren ist die Diagnostik recht einfach. Der Winkel zwischen Hinterkopf und Ohrmuschel sollte 15-30° nicht überschreiten, was etwa einem Abstand von 15 mm entspricht.
Ist die Indikation zur Ohrkorrektur gegeben sollte die Operation vor der Einschulung erfolgen, damit die Kinder vor dem Spott und dem Hänseln bewahrt bleiben. Auch ist in derartig gelagerten Fällen zu überlegen, ob durch eine psychologische Begutachtung evtl. die Krankenkasse in die Pflicht genommen werden kann, die Kosten für die Ohrenkorrektur ganz oder teilweise zu übernehmen.
Eine Analyse der Fehlbildung und eine Fotodokumentation sind zwingend ebenso die Aufklärung mit Unterzeichnung der Einverständniserklärung.
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