Lippenspalten - Kieferspalten - Gaumenspalten (LKG)
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Lippenspalten, Kieferspalten und Gaumenspalten (LKG) einschließlich der Gaumensegelspalten bzw. Velumspalten sind eine angeborene Fehlbildung, die aus einer Kombination von erblichen und äußeren Faktoren, also multifaktoriell, entsteht. Während der Embryogenese in der frühen Schwangerschaft entwickeln sich Teile des Gesichts aus den so genannten Kiemenbögen und wachsen später zusammen. Eine ausbleibende oder nur teilweise Verschmelzung der jeweiligen Kiemenbogenwülste führt zu den genannten Spaltbildungen. Derzeit rechnet man mit ca. einer derartigen Fehlbildung auf 500 Geburten und damit zählen die LKG Spalten zu den häufigsten angeborenen Fehlbildungen beim Menschen. Früher wurde die Lippenspalte oft als 'Hasenscharte' bzw. die Gaumenspalte als 'Wolfsrachen' bezeichnet.
Ausmass kann sehr unterschiedlich sein
Je nachdem, wann die Entwicklungsstörung während der Schwangerschaft aufgetreten ist und wie schwerwiegend die Störungen waren, treten verschiedene Spaltformen auf. Die Spaltbildungen reichen von einer einfachen kleinen Lippenkerbe oder einer Uvula bifida bis hin zur durchgehenden Spalte, die Lippe, Kiefer und Gaumen betrifft. Spalten können einseitig (unilateral) oder beidseitig (bilateral) auftreten. Die linke Seite ist häufiger betroffen, wobei der Grund dafür unklar ist.
Die Probleme einer derartigen Fehlbildung sind vielschichtig und zwingen daher fast immer zu einer operativen Korrektur. Die anatomischen Defizite, die zu Trink-, Atem- und Sprachschwierigkeiten führen, müssen zunächst chirurgisch, dann kieferorthopädisch und evtl. später zahnärztlich-prothetisch behandelt werden. Eine Sprechtherapie mit eventuellen weiteren operativen Korrekturen kann das Ergebnis perfektionieren.
Operation ab einem Alter von 3 - 6 Monaten
Die ersten Operationen erfolgen, je nach Entwicklungsgrad des Kindes, bereits mit ca. 3-6 Monaten, die Behandlung setzt sich mit dem Verschluss des Kiefers und des Gaumens in einem Alter von 1 ½ Jahren fort. Immer wird angestrebt, dass die operativen Korrekturen zur Einschulung abgeschlossen sind. Die Lippen-, Kiefer und Gaumenspaltplastiken können immer mit dem ortsständigen Gewebe geschlossen werden, da alle Gewebeanteile vorhanden sind. Lediglich bei der Kieferspalte muss oftmals ein Knochentransplantat aus der Rippe oder dem Becken eingefügt werden, um den knöchernen Defekt zu überbrücken.
Falls durch die LKG-Fehlbildung Zähne fehlen, können Spaltpatienten sehr gut mit Zahnimplantaten versorgt werden, weil bei dieser Indikation die Krankenkassen die Kosten übernehmen müssen.
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